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G8-Protestcamp: Überflug war illegal

Greifswald. Ein extrem tiefer Überflug eines Bundeswehr-Kampfflugzeugs über das Camp von Gegnern des G8-Gipfels im Jahr 2007 in Heiligendamm war rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald am Mittwoch entschieden. Der Senat wertete den Tiefflug als »rechtswidrigen Eingriff in das Grundrecht der Kläger auf Versammlungsfreiheit«. Der Einsatz war einen Tag vor Beginn des Gipfels als »Amtshilfe« für die Polizei erfolgt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.09.2021, Seite 4, Inland

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