Zum Inhalt der Seite

AfD-Chef mit seiner Partei im reinen

Berlin. Der AfD-Kovorsitzende Tino Chrupalla hat sich nicht von extrem rechten Kandidaten seiner Partei für die Bundestagswahl distanziert. Chrupalla wurde am Sonntag im ARD-»Sommerinterview« etwa gefragt, ob er sich von Jens Maier distanziere, der auf der sächsischen Landesliste hinter Chrupalla auf Platz zwei steht. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Maier hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder rassistisch geäußert und war vom Verfassungsschutz als »Rechtsextremist« eingestuft worden. Daraufhin sagte Chrupalla: »Ich kann mich nur distanzieren von Äußerungen, die ich selbst getätigt habe.«

Chrupalla wurde auch zu dem wegen Äußerungen in einem Chat in die Kritik geratenen nordrhein-westfälischen AfD-Bundestagskandidaten Matthias Helferich gefragt und warum er gegen ein Parteiausschlussverfahren sei. Chrupalla sagte, der Bundesvorstand habe sich für harte »Parteiordnungsmaßnahmen« wie eine Ämtersperre ausgesprochen. Für einen Parteiausschluss von Helferich hatte sich nach Angaben aus Parteikreisen keine Mehrheit gefunden. Helferich war im Mai in NRW auf den aussichtsreichen siebten Platz der Landesliste für die Bundestagswahl gewählt worden. In einem Video, das er kurz vor der Sitzung des Bundesvorstands auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht hatte, ging Helferich auf die Vorwürfe ein. Er bestritt beispielsweise nicht, dass er sich in einem Chat als »freundliches Gesicht des NS« bezeichnet hatte. Dieser Begriff sei jedoch lediglich eine Fremdzuschreibung von linken Bloggern gewesen, die er »persifliert« habe. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 11.08.2021, Seite 15, Antifaschismus

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!