-
11.08.2021
- → Inland
Ermittlungen gegen Landrat in Ahrweiler
Koblenz. Die Staatsanwaltschaft in Rheinland-Pfalz prüft, ob der Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), seine Verantwortung für den Katastrophenschutz bei der Flut am 14. Juli an ein Mitglied des Krisenstabs delegieren durfte. Darüber informierte ein Sprecher am Dienstag. Pföhler hatte demnach mitgeteilt, die Aufgabe schon vor Jahren an eine dritte Person abgegeben zu haben – jene, die auch am 14. Juli den Katastrophenalarm ausgelöst hatte. Das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und Tötung durch Unterlassen richtet sich gegen Pföhler und ein Mitglied des Krisenstabs. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!