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03.07.20211 Leserbrief
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Anno … 27. Woche
1921, 11. Juli: Die Äußere Mongolei erklärt ihre Unabhängigkeit von China. Dem vorangegangen war die Besetzung durch Weißgardisten während des Russischen Bürgerkriegs. Diese vertrieben die Han-Chinesen aus der Region, ehe sie wiederum von der Roten Armee und der Mongolischen Revolutionären Volksarmee zurückgeschlagen wurden. Im Zuge der Emanzipation wird die bis 1990 existierende Mongolische Volksrepublik gegründet.
1941, 10. Juli: Im Nordosten Polens kommt es in Jedwabne zu einem antisemitischen Massaker, dem mindestens 340 Menschen zum Opfer fallen. Nach dem Überfall auf die Sowjetunion hatte die Wehrmacht die Kleinstadt am 23. Juni erobert. Polnische Einwohner treiben während des Pogroms ihre jüdischen Nachbarn auf dem Marktplatz zusammen. Ob dem ein Befehl der deutschen Besatzer vorausging, ist umstritten. Eine Forderung des mit der »Endlösung der Judenfrage« beauftragten SS-Obergruppenführer Reinhard Heydrich war es, »Selbstreinigungsbestrebungen antikommunistischer oder antijüdischer Kreise (…) spurenlos auszulösen«.
1956, 7. Juli: In der BRD beschließt der Bundestag die Einführung der Wehrpflicht. Zwei Wochen später tritt sie in Kraft. Im November 1955 war die Bundeswehr trotz breiten Widerstands aus der Bevölkerung aufgestellt worden. 1968 wird im Art. 12 a des Grundgesetzes festgehalten: »Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.« 2011 wird die Wehrpflicht wieder aufgehoben.
1961, 7. Juli: »Hunderttausend Milliarden Gedichte« des surrealistischen französischen Autors Raymond Queneau wird im Pariser Verlag Gallimard erstveröffentlicht. Das Werk besteht aus zehn Sonetten à 14 Zeilen. Diese sind in Alexandrinern gehalten und haben ein der Gedichtform entsprechendes Reimschema. Als Klappbuch sind die Verszeilen beliebig miteinander kombinierbar, weshalb das Werk insgesamt 10¹⁴ Gedichte enthält.
1961, 9. Juli: Die »Kommunistische Wählergemeinschaft« wird bei ihrer ersten öffentlichen Vorstellung in Hagen polizeilich aufgelöst. Es kommt zu mehreren Verhaftungen. Mit ihr hatten 39 bundesdeutsche Kommunisten versucht, als Einzelkandidaten in ihren jeweiligen Wahlkreisen zur Bundestagswahl im September desselben Jahres anzutreten. Neben weiterer bürokratischer Behinderung und Repression wird 16 der Bewerber mit Berufung auf das geltende KPD-Verbot die Zulassung verweigert.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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Fritz Dittmar, Hamburg