Zum Inhalt der Seite

Kirchenasyl: Geldstrafe gefordert

Würzburg. Nach dem Prozess gegen eine Nonne wegen Gewährung von Kirchenasyl vergangene Woche, der mit einer Verwarnung und einer Geldauflage beendet wurde, will die Staatsanwaltschaft das Urteil anfechten. Es solle nun eine Geldstrafe angestrebt werden, so ein Sprecher am Mittwoch. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die 38jährige erneut Kirchenasyl gewähren könnte. Die Verteidigung der Ordensfrau will einen Freispruch erreichen. Bisher haben weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung bisher konkretere Schritte angekündigt. Die Nonne hatte zwei Frauen durch die Aufnahme in ein Kloster in Unterfranken vor der Abschiebung bewahrt. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 10.06.2021, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!