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Urteil: Bundestag ist früher zu informieren

Karlsruhe. Die Bundesregierung muss den Bundestag bei wichtigen Entscheidungen auf europäischer Ebene frühzeitig beteiligen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch entschieden. Die Kammer befand, dass das Parlament vor den Treffen von Finanz- und Regierungschefs der Euro-Länder im Zuge der sogenannten Griechenland-Krise 2015 über die Linie der BRD-Vertreter hätte informiert werden müssen. Geklagt hatte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Der Bundestag war 2015 über die Ergebnisse des Euro-Gipfels erst vier Tage nach Ausarbeitung eines späteren Verhandlungspapiers am 10. Juli im Finanzamt unterrichtet worden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.05.2021, Seite 2, Inland

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