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Kartellverfahren gegen Google

Bonn. Das Bundeskartellamt hat zwei Verfahren gegen den Internetriesen Google eingeleitet. In einem wollen die Kartellwächter prüfen, ob Google eine marktübergreifende Bedeutung hat, teilte die Behörde am Dienstag in Bonn mit. In einem zweiten Verfahren nimmt sie die Konditionen für die Datenverarbeitung unter die Lupe. Anschließend könnten bestimmte Maßnahmen untersagt werden. Im Januar war eine Überarbeitung des Wettbewerbsgesetzes in Kraft getreten. Auf dessen Grundlage kann das Kartellamt leichter gegen Wettbewerbsverzerrungen vorgehen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.05.2021, Seite 9, Kapital & Arbeit

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