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05.05.2021, 19:02:41 / Inland

Beschaffung von »Luca«-Corona-App für rechtens erklärt

Ein Problem: Mit der Anwendung erstellte Codemuster können, einm
Ein Problem: Mit der Anwendung erstellte Codemuster können, einmal öffentlich, von überall aus zum Anmelden in Geschäften genutzt werden (Rostock, 8.3.2021)

Schwerin. In Mecklenburg-Vorpommern hat die Landesvergabekammer den Kauf der Landesregierung von Lizenzen der profitorientierten Corona-App »Luca« für rechtens erklärt. Das teilte Infrastrukturminister Christian Pegel (SPD) am Mittwoch mit, wie der Nordkurier berichtete. Die Kammer habe zudem die Beschwerde eines Konkurrenzunternehmens gegen die Vergabeentscheidung in allen relevanten Punkten zurückgewiesen, teilte Pegel mit. Auch habe die Kammer festgestellt, dass die sogenannte Markterkundung der Landesregierung rechtmäßig gewesen sei. Die von der Landesregierung formulierten Mindestanforderungen seien sachgerecht und nicht diskriminierend gewesen, zusätzlich seien die Dringlichkeitsanforderungen erfüllt worden. Der Geschäftsführer des Konkurrenten Wiener Cube Software- und Hotelprojektierungs GmbH kündigte dem Bericht zufolge an, beim Oberlandesgericht in Rostock gegen die Entscheidung der Landesvergabekammer Beschwerde einzulegen.

Die von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) angeführte Regierungskoalition von SPD und CDU hatte Anfang März eine Lizenz zur Nutzung der bis heute von schwerwiegenden Sicherheitsmängeln belasteten »Luca«-Anwendung gekauft. Die Kosten für Lizenz und Betrieb für die Dauer eines Jahres wurden laut Nordkurier vom Digitalministerium damals mit 440.000 Euro angegeben. Das Unternehmen hinter der Anwendung habe bisher mehr als 20 Millionen Euro von den Bundesländern erhalten, in denen die Software landesweit eingesetzt werden soll. Das gehe aus Antworten hervor, die das Portal netzpolitik.org laut Bericht vom 12. April von den zuständigen Staatskanzleien und Ministerien erhielt. Datenschützer und IT-Sicherheitsexperten warnen seit längerem vor dem Einsatz der »Luca«-Corona-App und kritisieren die Förderung des Betreibers aus Steuermitteln deutlich. (jW)

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