Zum Inhalt der Seite

Klage gegen Filmverbot von Polizei in Türkei

Istanbul. In der Türkei sorgt eine Anordnung der Polizeidirektion für scharfe Kritik, mit der Ton- und Bildaufnahmen von Einsatzkräften bei Demonstrationen unterbunden werden sollen. Die Anwaltskammer in Ankara legte am Montag Beschwerde beim Obersten Verwaltungsgericht ein. Die Polizei habe keine Befugnis für eine solche Anweisung und habe damit ihre Kompetenzen überschritten, hieß es darin. Die Anordnung müsse umgehend zurückgenommen werden. Auch die Anwaltskammer in Diyarbakir reichte Klage ein. In der vergangenen Woche war ein Rundschreiben der Polizeidirektion publik geworden, in der die Beamten angewiesen wurden, Fotos, Ton- und Videoaufnahmen von Polizeieinsätzen bei Demonstrationen zu unterbinden. Die regierungskritische Anwaltsvereinigung CHD teilte mit, das Schreiben sei »zweifellos rechtswidrig«. Das Verhindern von Aufnahmen verstoße zudem gegen die Pressefreiheit. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 04.05.2021, Seite 6, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!