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Aus: Ausgabe vom 22.04.2021, Seite 7 / Ausland

Klage um »Trostfrauen« in Seoul abgewiesen

Seoul. Südkoreanische Opfer der sexuellen Versklavung durch das japanische Militär im Zweiten Weltkrieg haben in ihrem Kampf um Entschädigung einen Rückschlag erlitten. Das zentrale Bezirksgericht in Seoul habe am Mittwoch in einem Zivilprozess die Entschädigungsklage gegen Japan von 20 ehemaligen Sexsklavinnen und Opferangehörigen abgewiesen, berichtete die nationale Nachrichtenagentur Yonhap. Als Grund für die Entscheidung führte das Gericht demnach die Staatenimmunität an, wonach ein Staat nicht über einen anderen zu Gericht sitzen darf. Aktivisten, die die auch euphemistisch als »Trostfrauen« bezeichneten Opfer unterstützen, kritisierten die Entscheidung. (dpa/jW)

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