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BVerfG-Entscheidung zu »Mietendeckel«

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat für Donnerstag eine Entscheidung zum Berliner »Mietendeckel« angekündigt. 284 Bundestagsabgeordnete von Union und FDP hatten im Mai 2020 einen sogenannten Normenkontrollantrag eingereicht. Aus ihrer Sicht überschreitet das Land Berlin mit der Regelung seine Gesetzgebungsbefugnisse. Der erste Teil der Regelungen trat Ende Februar 2020 in Kraft. Damit wurden u. a. die Mieten für knapp 1,5 Millionen Wohnungen rückwirkend für fünf Jahre auf den Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren. Ende 2020 trat der zweite Teil in Kraft. Seitdem müssen Mieten abgesenkt werden, die die gesetzlich festgelegte Obergrenze überschreiten. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.04.2021, Seite 5, Inland

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