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Sonderrechte für Geimpfte in Berlin

Berlin. Menschen, die gegen den Erreger SARS-CoV-2 geimpft sind, werden im Land Berlin künftig wie solche mit einem negativen Coronatestergebnis behandelt. Das erfuhr die Nachrichtenagentur dpa am Dienstag nach der Senatssitzung. Betroffene dürfen demzufolge ohne vorherigen Coronatest auch abseits des Lebensmittelhandels einkaufen gehen, einen Friseur oder Kosmetiksalon, ein Museum oder eine Ausstellung besuchen. Greifen soll die Regelung 15 Tage nach der Zweitimpfung. Voraussichtlich tritt die Regelung an diesem Sonntag in Kraft. Unabhängig davon verlängerte der Berliner Senat den Shutdown zur Eindämmung der Coronapandemie am Dienstag abermals. Bisher war die aktuelle, am 2. April in Kraft getretene Verordnung bis einschließlich 18. April befristet. Nun soll sie bis zu drei Wochen länger gelten. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.04.2021, Seite 4, Inland

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