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EuGH-Gutachter gegen russische Gasleitung

Luxemburg. Im Streit um eine Ausweitung russischer Erdgaslieferungen im Zusammenhang mit der Ostseepipeline Nord Stream droht Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage. Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona empfahl dem obersten EU-Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Gutachten, Rechtsmittel Deutschlands gegen einen Beschluss des EU-Gerichts zurückzuweisen. Konkret geht es um Lieferungen durch die Pipeline OPAL, die eine Verlängerung der seit 2011 betriebenen Ostseepipeline Nord Stream ist, die Gas aus Russland nach Europa transportiert. Im September 2019 hatte Polen in erster Instanz einen Beschluss der EU-Kommission stoppen lassen, der dem russischen Gasprom-Konzern eine stärkere Nutzung der Erdgasleitung durch Ostdeutschland erlaubte. Wenn die EuGH-Richter ihrem Gutachter folgen, kann das bevorstehende Urteil auch Auswirkungen auf die Ostseepipeline Nord Stream 2 haben. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.03.2021, Seite 9, Kapital & Arbeit

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