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Verwaltungsgericht kippt Ausgangssperre

Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die mit Verweis auf die Pandemielage verhängte nächtliche Ausgangssperre gekippt. Nach dem am Montag veröffentlichten Beschluss muss die Vorschrift in der Coronaverordnung des Bundeslandes, die nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr vorsieht, außer Vollzug gesetzt werden. Wegen der erheblich verbesserten Lage sei sie nicht mehr angemessen. Letztmals findet sie in der Nacht von Mittwoch zu Donnerstag Anwendung. Damit war der Eilantrag einer Klägerin aus Tübingen erfolgreich. (dpa/AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.02.2021, Seite 4, Inland

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