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28.12.2020
- → Politisches Buch
Neu erschienen
KAZ
In der Kommunistischen Arbeiterzeitung schreibt Gretl Aden über den »EU-Wiederaufbaufonds und das Dilemma des deutschen Imperialismus«. Die Serie »Besichtigung der Grundrechte« beginnt mit dem Grundgesetzartikel 14. Außerdem: Teil 1 der Artikelserie »Wohnen, Miete, Eigentum«, Teil 3 der Reihe über die Kriegsfähigkeit des deutschen Imperialismus und ein Beitrag über den »Untergang der US-Frackingindustrie«. (jW)
Kommunistische Arbeiterzeitung, Nr. 373, 55 Seiten, 1,50 Euro, Bezug: Gruppe KAZ, Reichstraße 8, 90408 Nürnberg, E-Mail: gruppeKAZ@kaz-online.de
SoZ
Gerhard Klas schreibt über die Lage der Grünen und den »Abschied einer Umweltpartei«. Andreas Wulf sieht in der WHO ein »Opfer neoliberaler Sparpolitik«. Über das Vorgehen der Werksleitung gegen den Betriebsrat im Kölner Werk des Automobilzulieferers Magna schreibt Albrecht Kieser. Manfred Dietenberger setzt seine Reihe über den Automobilzulieferer ZF Friedrichshafen fort und analysiert diesmal die Sozialpartnerschaftsideologie als »Sand im Getriebe des Fortschritts«. (jW)
SoZ – Sozialistische Zeitung, Jg. 35/Nr. 12, 24 Seiten, 3,50 Euro, Bezug: Verein für solidarische Perspektiven e. V., Regentenstr. 57–59, 51063 Köln, E-Mail: redaktion@soz-verlag.de
Graswurzelrevolution
In der Graswurzelrevolution berichtet Monika Kupczyk über die Protestbewegung gegen das Abtreibungsgesetz in Polen. Heiko Bolldorf erinnert an den kroatischen Anarchisten Milos Krpan. Joseph Steinbeiß kommentiert die auch während der Coronapandemie weiter durchgesetzten Schließungen von Krankenhäusern in der Bundesrepublik. (jW)
Graswurzelrevolution, Jg. 49/Nr. 454, 24 Seiten, 3,80 Euro, Bezug: Verlag Graswurzelrevolution, Abo und Vertrieb, Vaubanallee 2, 79100 Freiburg, E-Mail: abo@graswurzel.net
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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