Zum Inhalt der Seite

Neu erschienen

KAZ

In der Kommunistischen Arbeiterzeitung schreibt Gretl Aden über den »EU-Wiederaufbaufonds und das Dilemma des deutschen Imperialismus«. Die Serie »Besichtigung der Grundrechte« beginnt mit dem Grundgesetzartikel 14. Außerdem: Teil 1 der Artikelserie »Wohnen, Miete, Eigentum«, Teil 3 der Reihe über die Kriegsfähigkeit des deutschen Imperialismus und ein Beitrag über den »Untergang der US-Frackingindustrie«. (jW)

Kommunistische Arbeiterzeitung, Nr. 373, 55 Seiten, 1,50 Euro, Bezug: Gruppe KAZ, Reichstraße 8, 90408 Nürnberg, E-Mail: gruppeKAZ@­kaz-online.de

SoZ

Gerhard Klas schreibt über die Lage der Grünen und den »Abschied einer Umweltpartei«. Andreas Wulf sieht in der WHO ein »Opfer neoliberaler Sparpolitik«. Über das Vorgehen der Werksleitung gegen den Betriebsrat im Kölner Werk des Automobilzulieferers Magna schreibt Albrecht Kieser. Manfred Dietenberger setzt seine Reihe über den Automobilzulieferer ZF Friedrichshafen fort und analysiert diesmal die Sozialpartnerschaftsideologie als »Sand im Getriebe des Fortschritts«. (jW)

Anzeige

SoZ – Sozialistische ­Zeitung, Jg. 35/Nr. 12, 24 Seiten, 3,50 Euro, Bezug: Verein für solidarische Perspektiven e. V., Regentenstr. 57–59, 51063 Köln, E-Mail: ­redaktion@soz-verlag.de

Graswurzelrevolution

In der Graswurzelrevolution berichtet Monika Kupczyk über die Protestbewegung gegen das Abtreibungsgesetz in Polen. Heiko Bolldorf erinnert an den kroatischen Anarchisten Milos Krpan. Joseph Steinbeiß kommentiert die auch während der Coronapandemie weiter durchgesetzten Schließungen von Krankenhäusern in der Bundesrepublik. (jW)

Graswurzelrevolution, Jg. 49/Nr. 454, 24 Seiten, 3,80 Euro, Bezug: Verlag Graswurzelrevolution, Abo und Vertrieb, Vaubanal­lee 2, 79100 Freiburg, E-Mail: abo@graswurzel.net

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 28.12.2020, Seite 15, Politisches Buch

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!