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Klagen gegen Werkvertragsverbot

Osnabrück. Das ab 1. Januar geltende Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie wird voraussichtlich die Gerichte beschäftigen. Mehrere Branchenverbände gehen davon aus, dass einzelne Unternehmen klagen, wie die Neue Osnabrücker Zeitung am Donnerstag berichtet hatte. Der Präsident des Zentralverbands der Geflügelwirtschaft (ZDG), Friedrich-Otto Ripke, sagte, nicht das Verbot der Werkverträge als solches sei unter den Geflügelfleischproduzenten strittig, sondern das weitergehende Verbot sämtlicher Leiharbeit in den Betrieben.

»Im Verbot der Zeitarbeit in nur einer Branche sehen wir einen Verstoß gegen unsere Verfassung«, sagte Ripke. Er sei »sicher, dass ein oder mehrere betroffene Unternehmen dagegen erfolgreich Klage beim Bundesverfassungsgericht erheben werden«. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.12.2020, Seite 5, Inland

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