Lübcke-Prozess: Richter schließen Beweisaufnahme

Frankfurt am Main. Der Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke steuert auf sein Ende zu. Am Donnerstag schloss das Oberlandesgericht Frankfurt die Beweisaufnahme im Fall der mutmaßlich rechtsextremistisch motivierten Tat. Damit hat kommenden Dienstag voraussichtlich die Bundesanwaltschaft das Wort. Bundesanwalt Dieter Killmer kündigte ein sechs- bis siebenstündiges Plädoyer an. An Terminen im Januar könnten dann Nebenklage und Verteidigung an die Reihe kommen, das Urteil soll Ende Januar fallen.
Der Hauptangeklagte Stephan Ernst hat gestanden, den CDU-Politiker Lübcke im Juni 2019 auf der Terrasse von dessen Wohnhaus erschossen zu haben. Die Anklage geht von einem »rechtsextremen Tatmotiv« aus. Ernst hatte die Tat in verschiedenen Versionen geschildert, zwischenzeitlich hatte er den Mitangeklagten Markus Hartmann als Täter dargestellt. Zuletzt blieb er bei der Schilderung, er selbst habe geschossen, Hartmann sei aber auf der Terrasse dabei gewesen. Dieser hatte am Donnerstag erstmals im Prozess ausgesagt. (dpa/jW)
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