Neue Regeln für Mietspiegel
Berlin. Für Mietspiegel sollen künftig klarere gesetzliche Vorgaben gelten. Entsprechende Regeln beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Bei einem Rechtsstreit etwa um Mieterhöhungen müsse künftig nicht mehr nachgewiesen werden, dass ein Mietspiegel aussagekräftig ist – vielmehr müsse bei einem qualifizierten Mietspiegel das Gegenteil belegt werden. Der Deutsche Mieterbund begrüßte die neuen Regelungen zwar grundsätzlich, betonte aber, dass »für größere Gemeinden regelmäßig ein rechtssicherer Mietspiegel von elementarer Bedeutung ist«. Andernfalls laufe die Mietpreisbremse bei einer Wiedervermietung ins Leere. (dpa/jW)
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