-
06.11.2020
- → Ausland
EGMR: Urteil gegen polnische Justiz
Warschau. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat den polnischen Staat in einem Antifolterverfahren zu einer Entschädigungszahlung verurteilt. Die Richter in Strasbourg sahen es am Donnerstag als erwiesen an, dass die polnische Justiz in einem Prozess gegen einen Drogenhändler Beweismittel zugelassen hatte, die unter Misshandlung zustande gekommen waren. Geklagt hatte ein Pole, der 2008 schuldig gesprochen woden war, Mitglied einer Drogenbande gewesen zu sein. Das polnische Gericht stützte sich dabei insbesondere auf unter Folter eines weiteren Mitglieds erzwungene Aussagen, welche die Drogenbande selbst 1997 aufgezeichnet hatte. (AFP/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
