Zum Inhalt der Seite

Lübcke-Prozess: Ernst spricht über Vorstrafen

Frankfurt am Main. Der Hauptangeklagte im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat am Donnerstag über mehrere seiner Vorstrafen ausgesagt. Dabei ging es auch um Taten mit neonazistischem Hintergrund wie einen versuchten Sprengstoffanschlag in der Nähe einer Asylbewerberunterkunft im Jahr 1993. Zudem befragten die Richter Stephan Ernst zu einem Messerangriff, bei dem er einen Mann türkischer Herkunft 1992 schwer verletzt hatte. Ernst begründete zwei der Taten mit Provokationen, die von der jeweils anderen Seite ausgegangen seien. So habe er 1989 Feuer in einem Haus gelegt, da dort ein gewalttätiger Mitschüler mit türkischen Wurzeln gewohnt habe. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 06.11.2020, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!