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EuGH-Urteil: Lkw-Maut in BRD zu hoch

Luxemburg. Deutschland darf bei der Berechnung der Lkw-Maut Kosten für die Verkehrspolizei nicht einbeziehen. Die Polizei falle nicht unter Betriebskosten, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch im Streit zwischen einer polnischen Spedition und der Bundesrepublik über die Rückerstattung von Mautgebühren. Auf Deutschland kommen nun womöglich weitere Rückzahlungsforderungen zu. Denn den Antrag Deutschlands, die Wirkung des Urteils zeitlich zu beschränken, wies der Gerichtshof zurück. Das bedeutet, dass sich nun weitere Spediteure in ihren Erstattungsklagen darauf berufen können, zuviel Maut gezahlt zu haben.(AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.10.2020, Seite 9, Kapital & Arbeit

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