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Dieselklage gegen Daimler verzögert sich

Karlsruhe. Eine höchstrichterliche Entscheidung über mögliche Schadenersatzansprüche der Käufer von Dieselmotor-Kfz gegen Daimler verzögert sich. Eine für den 27. Oktober angesetzte Verhandlung dazu sagte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag ab. Der klagende Autokäufer habe seine Revision zurückgenommen, hieß es zur Begründung. Gleichzeitig kündigte der BGH für den 14. Dezember eine neue Verhandlung in einem vergleichbaren Fall an. Die Grundsatzfrage dürfte dann dort geklärt werden.(dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.10.2020, Seite 9, Kapital & Arbeit

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