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Neues Gutachten zu Paritätsgesetzen

Magdeburg. Paritätsgesetze in den Ländern oder auf kommunaler Ebene sind einem Gutachten zufolge ohne eine Grundgesetzänderung aus Bundesebene nicht möglich. Zu diesem Schluss kommt ein vom Justizministerium in Sachsen-Anhalt erstelltes Rechtsgutachten, wie die Staatskanzlei am Dienstag in Magdeburg mitteilte. CDU, SPD und Grüne in Sachsen-Anhalt hatten 2016 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, zu prüfen, ob ein verfassungskonformes Paritätsgesetz auf den Weg gebracht werden könnte. Untersucht wurden der verfassungsrechtliche Rahmen und die verfassungsrechtlichen Grenzen von landesrechtlichen Paritätsregelungen. Zudem flossen die aktuelle Rechtsprechung zum Thema und diverse Stellungnahmen von Sachverständigen in das Gutachten ein.(AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 02.10.2020, Seite 15, Feminismus

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