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Gericht bekräftigt »Combat 18«-Verbot

Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Leipzig. Das Verbot der Neonazigruppierung »Combat 18« bleibt in Kraft. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden. Mehrere mutmaßliche Mitglieder der Gruppe hatten Klage gegen das Verbot eingereicht und zudem die sogenannte Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage beantragt. Damit wollten sie erreichen, dass sie bis zur endgültigen Entscheidung über die Klage die Vereinstätigkeit fortsetzen dürfen.

Das Bundesverwaltungsgericht begründete seine Entscheidung im Eilverfahren damit, dass ein öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der Verbotsverfügung Vorrang habe vor den Interesse der Kläger auf Aufschub. Es sei davon auszugehen, dass sich »Combat 18« gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte und damit einen Verbotsgrund erfülle. Im Januar hatte das Bundesinnenministerium den deutschen »Combat 18«-Ableger verboten. (dpa/jW)

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Erschienen am 26.09.2020, Inland

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