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Apple-Urteil von Juli: EU legt Berufung ein

Brüssel. Der Streit um die Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro durch das Unternehmen Apple in Irland geht vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH), das oberste rechtsprechende Organ der EU. Die EU-Kommission kündigte am Freitag an, gegen die Entscheidung des erstinstanzlichen EU-Gerichts von Juli Berufung einzulegen. Letzteres hatte die Nachforderungen der EU-Kommission aus dem Jahr 2016 für nichtig erklärt. Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte Apple im August 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen, weil das Land dem Konzern unzulässige Steuerkonditionen gewährt habe. Irland und Apple wehrten sich dagegen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.09.2020, Seite 9, Kapital & Arbeit

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