23.09.2020
Plattformkapitalismus
Schlappe für Airbnb
Europäischer Gerichtshof bestätigt französische Regelung zur Bekämpfung des Wohnraummangels
Von Raphaël Schmeller
Eine Genehmigungspflicht für die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen ist mit dem EU-Recht vereinbar. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Im Rechtsstreit standen sich die Stadt Paris und zwei Eigentümer gegenüber, die über das Onlineportal zur Vermietung von Unterkünften des Konzerns Airbnb ihre Wohnungen ohne Genehmigung angeboten hatten. Sie wurden im Rahmen des französischen Gesetzes deswegen zu Geldstrafen von je 15.000 Eur...
Artikel-Länge: 3298 Zeichen


