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»NSU 2.0«: Datenabfrage bei Berliner Polizei

Wiesbaden. In der Berliner Polizei hat es einen weiteren Fall einer möglicherweise problematischen Datenabfrage durch Beamte gegeben. Betroffen ist TV-Moderator Jan Böhmermann. Dessen Namen nannte die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) im Zusammenhang mit rechten Drohschreiben und Datenabfragen von Polizeicomputern. Welche Informationen wann abgerufen worden waren, sei am Donnerstag im Innenausschuss des Hessischen Landtags nicht mitgeteilt worden, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Freitag. Laut Frankfurter Rundschau (Freitagausgabe) habe ein Berliner Polizist die Daten am 25. Juli von einem Dienstrechner abgerufen. Am 1. August sei eine Drohmail von »NSU 2.0« an mehrere Adressaten verschickt und darin Böhmermanns Adresse verwendet worden.

Nach jW-Redaktionsschluss teilte die Berliner Polizei am Freitag mit, dass die Abfrage »nach jetzigem Kenntnisstand« aus »einem dienstlichen Kontext heraus« im Juli 2019 erfolgt sei. Der Beamte habe »die Abfragegründe plausibel dargelegt« und werde daher nicht als Verdächtiger geführt. Er soll statt dessen als Zeuge befragt worden sein. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.09.2020, Seite 4, Inland

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