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Nach Nazisprüchen darf Polizeianwärter bleiben

Oranienburg. Ein Anwärter einer Polizeihochschule im brandenburgischen Oranienburg, der wegen neonazistischer Äußerungen der Hochschule zunächst verwiesen wurde, muss weiter ausgebildet werden. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland am Montag abend berichtete, hat das Verwaltungsgericht Potsdam dies in einem Eilverfahren am 20. August entschieden. Der 26jährige war während einer Übung aufgefordert worden, per Funkalphabet den Namen eines Kollegen zu buchstabieren. Daraufhin gab der Student durch: »Jude, Untermensch, Nazi, Gaskammer« – beziehungsweise »Genozid«. Gegen die sofortige Entlassung legte der Mann erfolgreich Widerspruch ein. Die Hochschule wehrt sich dagegen. Der Entlassene, der seit April 2019 an der Hochschule in Oranienburg studiert, sei »charakterlich nicht geeignet«, so Präsident Rainer Grieger. Auf Anfrage der Märkischen Allgemeinen Zeitung (Montagausgabe) erklärte ein Gerichtssprecher die Eilentscheidung: Das Land habe ungenügend dargelegt, »ob die Äußerung Ausdruck einer Gesinnung war oder eine einmalige Sache, die keinen hinreichenden Rückschluss auf die Persönlichkeit zulässt«. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.09.2020, Seite 15, Antifaschismus

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