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15.09.2020
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Bafin greift bei Vergleichsportal ein
München. Das Internetvergleichsportal »Check 24« ist nach Ansicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mit einer Sonderaktion zu weit gegangen. Der sogenannte Kreditairbag, den das Unternehmen Kreditkunden verschiedener Banken für ihre vermittelten Darlehen im Juni für zwei Wochen angeboten hatte, sei als eine Art Restverschuldungsversicherung zu werten, erklärte die Behörde am Montag. Dafür fehle dem Unternehmen als reinem Vermittler die Lizenz. Die Bafin habe deshalb die Einstellung des Versicherungsgeschäfts angeordnet. »Check 24« erhob dagegen keinen Einspruch. (Reuters/jW)
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