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Bayern: Verfahren um Enteignung geht weiter

München. In Bayern geht der juristische Streit um die Beschlagnahmung einer von Neonazis genutzten Immobilie in Oberprex weiter. Der Freistaat akzeptierte das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München nicht, der im Juni die Beschlagnahmung der Immobilie für rechtswidrig erklärt hatte. Dies berichtete der Bayerische Rundfunk online am Montag abend. Der Freistaat legte Beschwerde gegen das Urteil ein, wie das Innenministerium am Montag auf Anfrage des Senders mitteilte. Nun gehe der Fall ans Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Die laut VGH rechtswidrige Beschlagnahmung erfolgte im Zusammenhang mit dem Verbot der faschistischen Vereinigung »Freies Netz Süd«. Obwohl der Sohn der Eigentümerin, Tony Gentsch, dem Bericht zufolge »an führender Position« der Vereinigung das Haus nutzte, habe man laut VGH der Eigentümerin nicht zweifelsfrei nachweisen können, dass sie davon wusste. An dem Haus prangte dem Bericht zufolge der große Schriftzug »Nationales Zentrum Hochfranken«. Dort hatten sich Neonazis aus ganz Deutschland getroffen. Außerdem betrieb Gentsch von dort aus einen inzwischen verbotenen Versandhandel »mit verfassungswidrigen Gegenständen«. Gentsch ist in Plauen für die faschistische Kleinstpartei »Der III. Weg« Mitglied im Stadtrat. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.08.2020, Seite 15, Antifaschismus

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