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29.07.2020, 19:32:34 / Inland

Urteil gegen Ex-KZ-Wachmann: Nebenklage legt Revision ein

Noch kein Ende in Sicht. Der 93 Jahre alte ehemalige SS-Wachmann
Noch kein Ende in Sicht. Der 93 Jahre alte ehemalige SS-Wachmann des KZ Stutthof am Landgericht Hamburg am 17.7.

Hamburg. Nach dem Urteil gegen einen früheren SS-Wachmann im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig (Gdansk) haben zwei Vertreter der Nebenklage Revision eingelegt. Dies teilte ein Gerichtssprecher in Hamburg am Mittwoch auf Anfrage mit. Die Verteidigung des 93jährigen folgt jetzt diesem Schritt. Zuvor hatte die Verteidigung erklärt, der Angeklagte sei bereit, das Urteil zu akzeptieren, um einen Abschluss zu finden. Eine Jugendstrafkammer am Landgericht Hamburg hatte den Rentner vergangene Woche wegen Beihilfe zum Mord in 5.232 Fällen sowie Beihilfe zu einem versuchten Mord zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Prozess fand nach Jugendstrafrecht statt, weil der Mann zu Beginn der Tatzeit 1944 erst 17 Jahre alt war. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft beantragt, die Verteidigung Freispruch.

Verteidiger Stefan Waterkamp hatte zunächst gesagt: »Die Verteidigung wird nur dann Revision einlegen, wenn die Staatsanwaltschaft oder Nebenklagevertretende dieses ihrerseits ankündigen.« Nach der Mitteilung der Nebenklage erklärte er, nun werde auch die Verteidigung Revision einlegen. Diese ermögliche eine umfassende Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof. Die Staatsanwaltschaft will nach Angaben einer Sprecherin verzichten. Endgültig entschieden ist das weitere Verfahren allerdings noch nicht. Waterkamp fügte einschränkend hinzu: »Sollten die Nebenklagerevisionen wieder zurückgenommen werden, würde auch die Revision der Verteidigung nicht durchgeführt und das Urteil könnte in Rechtskraft erwachsen.« (dpa/jW)