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Bayern: Gericht bremst Mietenstopp-Begehren

München. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat ein Volksbegehren gegen Mieterhöhungen in Bayern gestoppt. Für das geplante Volksbegehren »Sechs Jahre Mietenstopp« gebe es keine Rechtsgrundlage, schlossen sich die obersten bayerischen Verfassungsrichter am Donnerstag der Position des CSU-geführten Landesinnenministeriums an. Demnach fehlt dem Bayerischen Landtag die Gesetzgebungskompetenz, das Vorhaben sei mit Bundesrecht unvereinbar. Ziel des Volksbegehrens war, für laufende Mietverhältnisse sechs Jahre Mieterhöhungen zu untersagen. Bei Wiedervermietungen und nach Modernisierungen sollte maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.07.2020, Seite 2, Ausland

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