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EuGH: VW überall in der EU zu verklagen

Luxemburg. Volkswagen kann im Dieselskandal auch in anderen EU-Staaten verklagt werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Donnerstag vor dem Hintergrund einer Schadenersatzklage in Österreich, dass der Autobauer beim Verkauf von manipulierten Diesel-Pkws in anderen Mitgliedstaaten auch vor den dortigen Gerichten verklagt werden könne. Das Unternehmen hatte in dem Rechtsstreit geltend gemacht, dass die österreichischen Gerichte keine internationale Zuständigkeit dafür hätten. Ein österreichischer Verbraucherschutzverein hatte vor dem Landgericht Klagenfurt gegen Volkswagen geklagt. Der Verein fordert Schadenersatz in Höhe von rund 3,6 Millionen Euro für mehrere hundert Käufer. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.07.2020, Seite 9, Kapital & Arbeit

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