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BGH-Beschluss zu Schönheitsreparaturen

Karlsruhe. Langjährige Mieter können ihren Vermieter zum Renovieren verpflichten, müssen sich aber an den Kosten beteiligen. Voraussetzung ist außerdem, dass sich der Zustand der Wohnung seit Einzug deutlich verschlechtert hat. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch in zwei Fällen aus Berlin entschieden. Das Urteil ist auf alle Mieter übertragbar, die ihre Wohnung in unrenoviertem Zustand bezogen haben. Diese Mieter dürfen nach einem BGH-Urteil von 2015 nicht auf eigene Kosten zu Schönheitsreparaturen wie Streichen oder Tapezieren verpflichtet werden. Entsprechende Klauseln im Mietvertrag können also ignoriert werden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.07.2020, Seite 5, Inland

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