Zum Inhalt der Seite
Kunst

Echt oder nicht

Der Künstler Günther Uecker (90) soll 750 Euro Ordnungsgeld zahlen, weil er als Zeuge vom Düsseldorfer Landgericht geladen war, aber nicht erschien. Uecker sollte vor Gericht sagen, ob es sich bei einem Werk mit dem Titel »Sandbild auf Büttenpapier« von 1986 um eine Fälschung handelt oder um ein Original aus seiner Hand. Anlass ist die Klage einer 56jährigen Büroangestellten gegen einen Kunsthändler, der das Bild verkauft hatte. Die Käuferin hält das Bild inzwischen für eine Fälschung. Uecker zählte mit Heinz Mack und Otto Piene zur berühmten Künstlergruppe Zero, die 1958 gegründet wurde. Die Künstler bemühten sich um einen Neuanfang, eine »Stunde Null« für die Nachkriegskunst. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 25.06.2020, Seite 11, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!