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03.06.2020
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Hintergrund
»Grundrechtereport 2020« vorgestellt
Schon seit 1997 erscheint der »Grundrechtereport: Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland«. In diesem Jahr haben insgesamt zehn renommierte Bürger- und Menschenrechtsorganisationen in Berlin die neue Ausgabe des »Alternativen Verfassungsschutzberichts« in Berlin vorgestellt. Konkret getragen wird das Projekt vom Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen, dem Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung, der Gesellschaft für Freiheitsrechte, der Humanistischen Union, der Internationalen Liga für Menschenrechte, dem Komitee für Grundrechte und Demokratie, der Neuen Richtervereinigung, Pro Asyl, dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen.
In 39 Einzelbeiträgen widmen sich die in dem nun erschienenen 24. Band versammelten Autorinnen und Autoren aktuellen Gefährdungen der Grundrechte und zentraler Verfassungsprinzipien, aber auch einzelnen grundrechtlichen Fortschritten, anhand konkreter Fälle aus dem vergangenen Jahr. Untersucht werden Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten sowie von Privatunternehmen. (bern)
»Grundrechtereport 2020 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland«. Herausgegeben von: Leoni Michal Armbruster, Bellinda Bartolucci, Rolf Gössner, Julia Heesen, Martin Heiming, Hans-Jörg Kreowski, John Philipp Thurn, Rosemarie Will, Michèle Winkler und Christine Zedler. Fischer-Taschenbuchverlag, Frankfurt am M., Mai 2020, 240 Seiten, 12 Euro
Bezugsmöglichkeiten: Der Report ist ab sofort über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen (http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen)
Inhaltsverzeichnis: http://www.grundrechte-report.de/2020/inhalt
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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