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25.05.2020, 19:19:49 / Inland

Revisionsbegründung für Beate Zschäpe eingereicht

Beate Zschäpe im Juli 2018 vor dem OLG München
Beate Zschäpe im Juli 2018 vor dem OLG München

München. Die Verteidiger der wegen zehnfachen Mordes verurteilten Beate Zschäpe haben beim Oberlandesgericht München ihre Revisionsbegründung eingereicht. Das bestätigte Gerichtssprecher Florian Gliwitzky am Montag. Nach Angaben des OLG München reichten sowohl ihr Anwalt Mathias Grasel als auch die Pflichtverteidiger Wolfgang Heer und Anja Sturm, mit denen Zschäpe in der zweiten Hälfte der Hauptverhandlung fortgesetzt Streit hatte, die Begründung ein. Nach Informationen des SWR umfasst die Schrift von Heer und Sturm 2.300 Seiten. Die Bundesanwaltschaft, die Revision gegen das Urteil gegen den inzwischen frei gelassenen Mitangeklagten André Eminger eingereicht hat, kann sich für ihre Begründung etwas mehr Zeit nehmen. Wie der SWR berichtete, fehlten bei dem ausgedruckten Urteilsexemplar, das an sie gesandt wurde, ursprünglich vier Seiten. Es musste nochmal geschickt werden. Gerichtssprecher Gliwitzky bestätigte das.

Ende April hatte das Gericht auf 3.025 Seiten die Urteilsgründe dargelegt; fast zwei Jahre nach dem Ende des Mammutverfahrens um die Mord- und Anschlagsserie der Terrorgruppe »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU). Zschäpe war am 11. Juli 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) muss das Urteil nun überprüfen, allerdings nur auf formale oder inhaltliche Rechtsfehler. Er klärt die Sachverhalte nicht weiter auf. (dpa/jW)

Leserbriefe zu diesem Artikel:

  • Reinhard Hopp: Es lebe der Rechtsstaat! Somit wäre die reale Dauer einer Haftverbüßung im Zweifel immer weniger abhängig von dem konkreten Urteilsspruch als von der Seitenzahl einer Urteilsbegründung. Also nicht nur mit einer Wohnung statt ...

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