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Aus: Ausgabe vom 12.05.2020, Seite 5 / Inland

Inkasso: Schutz von Verbraucherdaten

Hamburg. Inkassounternehmen dürfen die Daten von Verbrauchern nicht in jedem Fall an Auskunfteien wie die Schufa weitergeben. Nach der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist dies zum Beispiel nicht zulässig, wenn Verbraucher eine Forderung als unberechtigt zurückgewiesen haben. Das Landgericht Osnabrück untersagte es am Montag einem Unternehmen daher, Betroffenen damit zu drohen, dass eine ausbleibende Zahlung Auswirkungen auf ihre Kreditwürdigkeit habe. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. (dpa/jW)