Zum Inhalt der Seite

Inkasso: Schutz von Verbraucherdaten

Hamburg. Inkassounternehmen dürfen die Daten von Verbrauchern nicht in jedem Fall an Auskunfteien wie die Schufa weitergeben. Nach der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist dies zum Beispiel nicht zulässig, wenn Verbraucher eine Forderung als unberechtigt zurückgewiesen haben. Das Landgericht Osnabrück untersagte es am Montag einem Unternehmen daher, Betroffenen damit zu drohen, dass eine ausbleibende Zahlung Auswirkungen auf ihre Kreditwürdigkeit habe. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 12.05.2020, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!