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Aus: Ausgabe vom 02.05.2020, Seite 10 / Feuilleton
Musik

Zwei Takte

Das vor allem im HipHop übliche Kopieren kurzer Sequenzen aus fremden Songs ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nur noch in engen Grenzen möglich. Sobald für den durchschnittlichen Hörer das sogenannte Sampling erkennbar ist, muss die Zustimmung des Komponisten eingeholt werden, wie es in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil der Karlsruher Richter heißt. Im Streit zwischen Moses Pelham und Kraftwerk entschied der BGH, dass der Musikproduzent nach heutiger Rechtslage keine Sequenz der Band hätte verwenden dürfen. Im Jahr 1997 sei dagegen aber wohl noch nichts einzuwenden gewesen. Pelham hatte 1997 zwei Takte aus dem Kraftwerk-Stück »Metall auf Metall« kopiert und sie dem Stück »Nur mir« von Sabrina Setlur in ständiger Wiederholung leitmotivisch unterlegt. Um Erlaubnis fragte er nicht. Ob es sich bei »Nur mir« um ein »selbständiges Werk« handelt und ob nach dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie zum Urheberschutz Ende 2002 noch Tonträger des Stückes verbreitete wurden, muss nun das Oberlandesgericht Hamburg prüfen. (Reuters/dpa/jW)

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