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13.03.2020
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»Revolution Chemnitz«: Haftstrafen gefordert
Dresden. Im Prozess gegen die neonazistische Gruppierung »Revolution Chemnitz« hat die Bundesanwaltschaft für die acht Angeklagten Haftstrafen zwischen drei und fünfeinhalb Jahren gefordert. Die Anklagevertretung sah am Donnerstag am Oberlandesgericht Dresden den Beweis erbracht, dass sich die Männer im Alter zwischen 22 und 32 Jahren der Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gemacht haben. Bei fünf Beschuldigten kam zudem schwerer Landfriedensbruch hinzu, bei einem auch Körperverletzung. Die Vertreter der Anklage attestierten allen Beklagten erneut eine »nationalsozialistische Gesinnung«. (dpa/jW)
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