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Urteil gegen Frankreich wegen Haftbedingungen

Strasbourg. Wegen unwürdiger Haftbedingungen in überfüllten Gefängnissen ist Frankreich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu Entschädigungszahlungen verurteilt worden. Die Zustände in Gefängnissen in Nîmes, Nizza und Fresnes sowie in drei Haftanstalten in den Überseegebieten Martinique, Guadeloupe und Französisch-Polynesien verstoßen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, wie der EGMR am Donnerstag in Strasbourg mitteilte. Die Beschwerde war von 32 Häftlingen eingereicht worden. Frankreich müsse diesen nun jeweils Entschädigungen zahlen, urteilte der Gerichtshof. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 31.01.2020, Seite 7, Ausland

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