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Aus: Ausgabe vom 16.01.2020, Seite 1 / Inland

Haftbefehl im Mordfall Lübcke aufgehoben

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Verkäufer der Tatwaffe im Mordfall des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke aufgehoben. Gründe für den Beschluss vom Mittwoch teilte der 3. Strafsenat in Karlsruhe zunächst nicht mit. Elmar J. steht im Verdacht, dem Hauptverdächtigen Stephan Ernst die Tatwaffe bereits im Jahr 2016 verkauft zu haben. Die Ermittlungen würden fortgesetzt, sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft. Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses mit einem Kopfschuss getötet worden. Der Neonazi Stephan Ernst soll nach bisherigen Ermittlungen der Todesschütze sein, bestreitet dies aber und behauptet, der Schuss habe sich gelöst, als sein Komplize Markus H. die Waffe gehalten habe. (dpa/jW)