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In Vorbereitung: Gesetz zur Arbeitszeiterfassung

Berlin. Die Arbeitszeit von Beschäftigten in Deutschland soll künftig genauer erfasst werden als bisher. Die Vorarbeiten für die Umsetzung eines entsprechendes Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom vergangenen Mai liefen, sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums am Montag in Berlin. Bislang müssen in der Bundesrepublik nur Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit dokumentiert werden. Nach einem EuGH-Urteil sollen Betriebe verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.01.2020, Seite 5, Inland

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