Zum Inhalt der Seite

Weltstrafgericht prüft Afghanistan-Ermittlung

Den Haag. Nach der Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen in Afghanistan haben am Mittwoch am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) Anhörungen über ein Berufungsverfahren begonnen. Der Chefanklägerin Fatou Bensouda geht es darum, doch noch gegen Folter, willkürliche Tötungen und andere Kriegsverbrechen vorgehen zu dürfen, die in Afghanistan seit 2003 verübt worden seien. Von den Ermittlungen könnten auch US-Bürger betroffen sein. Die US-Regierung, die den Gerichtshof grundsätzlich ablehnt, hat für diesen Fall Gegenmaßnahmen angedroht. Eine Kammer des Weltstrafgerichts hatte die 2017 beantragten Afghanistan-Ermittlungen im April dieses Jahres abgelehnt. Sie würden der Gerechtigkeit kaum dienen können, so die Begründung. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 05.12.2019, Seite 1, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!