Status hängt von Durchsetzungsmacht ab
Karlsruhe. Ob eine Arbeitervereinigung als tariffähige Gewerkschaft anerkannt wird, kann von ihrer Durchsetzungskraft abhängig gemacht werden. Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte am Freitag einen Beschluss, wonach es die Beschwerde einer Vereinigung aus der Versicherungsbranche nicht zur Entscheidung annimmt. Das Landesarbeitsgericht Hessen hatte im April 2015 festgestellt, dass die »Neue Assekuranz Gewerkschaft« keine tariffähige Gewerkschaft ist, da die Organisation nicht mächtig genug sei, Tarifforderungen durchzusetzen. Laut Verfassungsgericht steht diese Argumentation mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit in Einklang. (AFP/jW)
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