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Erweiterte Genanalysen zur Strafverfolgung

Berlin. Die Polizei darf künftig über Genspuren auch die Farbe von Haut, Haar und Augen sowie das Alter eines flüchtigen Täters ermitteln. Der Bundestag hat am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen. Danach sollen zudem Strafprozesse beschleunigt und die Einbruchskriminalität durch eine leichtere Überwachung von E-Mails und Telefonaten besser bekämpft werden. Zu den weiteren Änderungen gehört ein Verbot der Gesichtsverhüllung vor Gericht. Zur Stärkung des Opferschutzes im Strafverfahren werden ferner audiovisuelle Aufzeichnungen von richterlichen Vernehmungen im Ermittlungsverfahren von erwachsenen Opfern von Sexualstraftaten vorgeschrieben. Eine solche Regelung gibt es bisher für Minderjährige. Über die erweiterten Genanalysen werde es künftig »auch für Altfälle neue Ermittlungsansätze geben«, erklärte Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.11.2019, Seite 4, Inland

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