Beratungen über Brandner-Abwahl

Berlin. Nach der »Judaslohn«-Äußerung des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner werden sich Gremien des Bundestags in dieser Woche mit der Möglichkeit seiner Abwahl als Vorsitzendem des Rechtsausschusses befassen. Das will die Deutsche Presseagentur am Montag aus Parlamentskreisen erfahren haben. Die Causa Brandner könnte demnach bei der üblichen Runde der Parlamentarischen Geschäftsführer, im Geschäftsordnungsausschuss oder im Ältestenrat erörtert werden. Brandner selbst schloss persönliche Konsequenzen strikt aus.
»Für mich steht fest, dass Herr Brandner nicht Vorsitzender des Rechtsausschusses bleiben kann«, sagte Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen), erste Parlamentarische Geschäftsführerin ihrer Fraktion, der dpa. Sie gehe davon aus, dass Brandner nicht die nötige Einsichtsfähigkeit zeigen und zurücktreten werde. »Wer gewählt wurde, kann auch abgewählt werden.«
Brandner hatte über den 73jährigen Musiker Udo Lindenberg auf Twitter geschrieben: »Klar, warum der gegen uns sabbert/sabbern muss«. Dann erwähnt er das Anfang Oktober verliehene Bundesverdienstkreuz. Darunter setzte er das Schlagwort »Judaslohn«. Die Redensart steht für eine Belohnung für Verrat und bezieht sich auf die christliche Überlieferung von Judas, der nach den Evangelien die Festnahme von Jesus Christus in Jerusalem ermöglicht und dafür Geld bekommen haben soll. (dpa/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
-
Rentner in Geiselhaft
vom 05.11.2019 -
Insolventer »Entwicklungshelfer«
vom 05.11.2019 -
Frage des Existenzminimums
vom 05.11.2019 -
»Wir wollen aber wiederkommen!«
vom 05.11.2019 -
»Die Behörden sind dazu nicht in der Lage«
vom 05.11.2019