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EU-Singapur-Abkommen: Klage abgewiesen

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat eine von zwei Verfassungsbeschwerden gegen das EU-Handelsabkommen mit Singapur wegen unzureichender Begründung abgewiesen. Das teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. Die mehr als 800 Kläger hatten unter anderem argumentiert, dass das EU-Singapur-Abkommen (EUSFTA) Maßnahmen für den Klimaschutz verhindere und Lebensgrundlagen zerstöre. Nur über eins der beiden Teilabkommen des Paktes können die Mitgliedsstaaten der EU abstimmen. Kritiker sehen dadurch die Demokratie geschwächt. Es fehlt noch die abschließende Zustimmung des Rates, in dem die Regierungen der EU-Staaten vertreten sind. Die Kläger wollen den deutschen Vertreter im Rat daran hindern. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.11.2019, Seite 2, Inland

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