Zum Inhalt der Seite

Verfassungsklage gegen NRW-Polizeigesetz

Karlsruhe. Die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage hat am Mittwoch beim höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen das nordrhein-westfälische Polizeigesetz eingereicht. Durch die Gesetzesverschärfungen seien mehrere Grundrechte unverhältnismäßig eingeschränkt worden, teilte die Organisation dazu mit. Das neue Gesetz war Ende 2018 in Kraft getreten. Der Verein Digitalcourage wendet sich mit der Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht unter anderem gegen die erweiterten Befugnisse in Sachen Telekommunikationsüberwachung. (AFP/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 31.10.2019, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!