Mieterhöhung: Vermieterin klagt gegen Hartz-IV- Bezieher
Karlsruhe. Ein Hartz-IV-Bezieher aus Berlin und seine Vermieterin streiten am Mittwoch (11.00 Uhr) vor dem Bundesgerichtshof (BGH) um eine deutliche Mieterhöhung. Dem Mann droht nach einer Modernisierung der Verlust der Wohnung, in der er seit seiner Kindheit lebt. Er soll im Monat 240 Euro mehr zahlen. Die Vermieterin hatte das Haus besser gedämmt, die Balkone vergrößert und einen stillgelegten Fahrstuhl wieder in Schuss bringen lassen. Grundsätzlich dürfen Modernisierungskosten bis zu einer bestimmten Grenze auf die Miete aufgeschlagen werden. Für den Mieter darf das aber keine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten. Zuletzt hat das Landgericht Berlin die Erhöhung größtenteils für unwirksam erklärt. Dagegen wehrt sich die Vermieterin in Karlsruhe. Das Urteil kann am Verhandlungstag oder später verkündet werden. (Az. VIII ZR 21/19) (dpa/jW)
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